AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von IT am Rhy

Stand: 20. Oktober 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Leistungen von IT am Rhy Büel, Inhaber Elias Büel, Stein am Rhein (nachfolgend «IT am Rhy»), gegenüber Privat- und Geschäftskunden (nachfolgend «Kunde»).

1.2 Mit der Erteilung eines Auftrags akzeptiert der Kunde diese AGB. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt wurden. AGB des Kunden gelten nicht.

2. Leistungen

2.1 IT am Rhy erbringt insbesondere IT-Support, IT-Beratung, Installationen, Schulungen, Reparaturen, Datensicherungen, Datenrettungen sowie die Beschaffung von Hard- und Software.

2.2 Die Leistungen werden vor Ort beim Kunden, per Fernwartung oder im Büro von IT am Rhy erbracht. Die Wahl erfolgt in Absprache mit dem Kunden.

3. Vertragsschluss, Offerten und Kostenschätzungen

3.1 Ein Auftrag kommt mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Messenger zustande.

3.2 Offerten sind während 30 Tagen gültig. Kostenschätzungen sind unverbindlich, da sich der Aufwand bei IT-Problemen oft erst während der Arbeit zeigt. Zeichnet sich eine Überschreitung von mehr als 20% ab, informiert IT am Rhy den Kunden vorgängig und holt dessen Einverständnis ein.

3.3 Ein Festpreis gilt nur, wenn er ausdrücklich als solcher vereinbart wurde.

4. Art der Leistung

4.1 Die Leistungen von IT am Rhy sind, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis für ein bestimmtes Ergebnis vereinbart wurde, Aufträge im Sinne von Art. 394 ff. OR. IT am Rhy schuldet eine sorgfältige, fachgerechte Ausführung, jedoch keinen bestimmten Erfolg.

4.2 Dies gilt insbesondere für Fehlersuche, Virenentfernung, Datenrettung sowie Reparaturen von Geräten mit unklarer Fehlerursache. Der Aufwand ist auch dann geschuldet, wenn ein Problem nicht oder nur teilweise gelöst werden kann.

5. Preise und Verrechnung

5.1 Es gelten die Preise gemäss der aktuellen Preisliste auf it-am-rhy.ch zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Für Geschäftskunden gelten individuell vereinbarte Ansätze.

5.2 Die Arbeitszeit wird pro angefangene 15 Minuten verrechnet. Bei Vor-Ort-Einsätzen gilt eine Mindestverrechnung von CHF 50.- für Privatkunden bzw. 1 Stunde für Geschäftskunden.

5.3 Bei Vor-Ort-Einsätzen werden Anfahrtskosten gemäss Preisliste verrechnet.

5.4 Material, Ersatzteile, Geräte, Software-Lizenzen und Leistungen Dritter (z. B. Datenrettungslabore) werden separat verrechnet.

5.5 Für Einsätze ausserhalb der Telefonzeiten (Mo–Fr 08:00–17:30) sowie an Wochenenden und Feiertagen gilt ein Zuschlag von [50 %].

5.6 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inkl. MWST.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Vor Ort ist auch Barzahlung möglich.

6.2 Bei Geräten, die sich zur Reparatur bei IT am Rhy befinden, kann die Herausgabe von der Bezahlung abhängig gemacht werden.

6.3 Nach Ablauf der Zahlungsfrist fällt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Es wird ein Verzugszins von 5 % (Art. 104 OR) sowie eine Mahngebühr von CHF 20.- ab der zweiten Mahnung geschuldet.

7. Termine und Absagen

7.1 Vereinbarte Termine können bis 12 Stunden im Voraus kostenlos abgesagt oder verschoben werden.

7.2 Bei späterer Absage oder wenn der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anwesend ist, kann IT am Rhy die Anfahrtskosten sowie eine Pauschale von CHF 50 verrechnen.

7.3 Kann IT am Rhy einen Termin wegen Krankheit, Unfall oder anderen unvorhersehbaren Gründen nicht wahrnehmen, wird der Kunde so rasch wie möglich informiert und ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

  • vor jedem Einsatz eine aktuelle Sicherung seiner Daten zu erstellen bzw. sicherzustellen, dass eine solche besteht (siehe Ziffer 9);
  • das Problem möglichst genau zu beschreiben und über bekannte Vorschäden (z. B. Sturz, Flüssigkeit, frühere Reparaturen) zu informieren;
  • die für die Arbeit nötigen Zugangsdaten, Lizenzschlüssel, Installationsmedien und Kontoinformationen bereitzustellen;
  • für gültige Lizenzen aller installierten und zu installierenden Programme besorgt zu sein;
  • bei Vor-Ort-Einsätzen und Fernwartung erreichbar zu sein bzw. eine Ansprechperson zu bestimmen.

Verzögerungen oder Mehraufwand infolge fehlender Mitwirkung werden nach Aufwand verrechnet.

9. Datensicherung und Datenverlust

9.1 Arbeiten an Computern, Smartphones, Datenträgern und Software (z. B. Updates, Neuinstallationen, Reparaturen, Virenentfernung, Datenübernahmen) sind mit dem Risiko eines Datenverlusts verbunden, auch bei sorgfältiger Ausführung.

9.2 Die Verantwortung für die Sicherung der Daten liegt beim Kunden. IT am Rhy geht davon aus, dass vor jedem Einsatz eine vollständige und aktuelle Datensicherung besteht, sofern der Kunde nicht ausdrücklich etwas anderes mitteilt.

9.3 Auf Wunsch erstellt IT am Rhy vor Beginn der Arbeiten eine Datensicherung als separaten, kostenpflichtigen Auftrag. Ist eine Sicherung wegen eines Defekts nicht möglich, wird der Kunde informiert und entscheidet, ob die Arbeiten trotzdem ausgeführt werden sollen.

9.4 Bei Datenverlust ist die Haftung von IT am Rhy, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf den Aufwand beschränkt, der für die Wiederherstellung der Daten aus einer ordnungsgemässen Datensicherung des Kunden nötig gewesen wäre.

9.5 Erstellt IT am Rhy im Auftrag des Kunden Datensicherungen oder richtet Sicherungslösungen ein, übernimmt sie keine Gewähr dafür, dass diese künftig fehlerfrei laufen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sicherungen regelmässig zu kontrollieren, sofern keine Überwachung durch IT am Rhy vereinbart ist.

10. Datenrettung

10.1 Eine Datenrettung ist ein Versuch, Daten von beschädigten, defekten, gelöschten oder formatierten Datenträgern wiederherzustellen. IT am Rhy gibt keine Garantie, dass Daten ganz oder teilweise gerettet werden können.

10.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein Rettungsversuch einen bereits beschädigten Datenträger weiter schädigen oder vollständig unbrauchbar machen kann. Dieses Risiko trägt der Kunde.

10.3 Gerettete Daten können unvollständig, beschädigt oder ohne ursprüngliche Dateinamen und Ordnerstruktur vorliegen. Der Kunde prüft die gelieferten Daten innert 7 Tagen. Danach löscht IT am Rhy ihre Arbeitskopien.

10.4 Der Aufwand für Analyse und Rettungsversuch wird auch bei Misserfolg verrechnet. Auf Wunsch wird vorgängig ein Kostendach vereinbart.

10.5 Ist eine Rettung nur in einem spezialisierten Labor möglich, wird der Datenträger nur mit Zustimmung des Kunden dorthin weitergegeben. Es gelten die Preise und Bedingungen des Labors.

10.6 Der Kunde bestätigt, dass er berechtigt ist, über die Daten auf dem Datenträger zu verfügen.

11. Reparaturen und Hardware

11.1 Durch das Öffnen eines Geräts oder den Einbau von Teilen, die nicht vom Hersteller stammen, kann eine bestehende Hersteller- oder Händlergarantie erlöschen. IT am Rhy weist bei noch laufender Garantie darauf hin; der Kunde entscheidet, ob die Reparatur trotzdem erfolgen soll.

11.2 Bei Geräten mit Vorschäden, Flüssigkeitsschäden, Sturzschäden oder Alterserscheinungen können während oder nach der Reparatur weitere Defekte auftreten. Dafür haftet IT am Rhy nicht, sofern sie nicht durch unsorgfältige Arbeit verursacht wurden.

11.3 Lohnt sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht, informiert IT am Rhy den Kunden. Der bis dahin entstandene Aufwand für die Fehleranalyse wird verrechnet.

11.4 Für eingebaute Ersatzteile gilt die Gewährleistung des jeweiligen Lieferanten bzw. Herstellers.

12. Fernwartung

12.1 Eine Fernwartung erfolgt nur, wenn der Kunde die Verbindung selbst aufbaut und zustimmt. Der Kunde kann die Verbindung jederzeit beenden.

12.2 IT am Rhy haftet nicht für Unterbrüche oder Störungen der Internetverbindung, der Fernwartungssoftware oder der Geräte des Kunden, soweit diese nicht von IT am Rhy verursacht wurden.

12.3 Der Kunde sorgt dafür, dass während der Sitzung keine Daten Dritter sichtbar sind, die IT am Rhy nicht sehen soll.

13. Software, Lizenzen und Sicherheit

13.1 IT am Rhy installiert nur Software, für die der Kunde eine gültige Lizenz besitzt oder die frei verwendet werden darf. Für Lizenzverstösse des Kunden ist allein der Kunde verantwortlich.

13.2 Für Fehler, Sicherheitslücken, Funktionsänderungen und Ausfälle von Software und Online-Diensten Dritter (z. B. Betriebssysteme, Office-Programme, Cloud- und E-Mail-Dienste) übernimmt IT am Rhy keine Haftung.

13.3 Absolute Sicherheit gegen Schadsoftware, Hackerangriffe und Betrug gibt es nicht. IT am Rhy garantiert nicht, dass ein Gerät nach einer Virenentfernung oder Sicherheitsmassnahme vollständig frei von Schadsoftware ist oder bleibt.

14. Beratung und Beschaffung

14.1 Beratungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und dem aktuellen Kenntnisstand. Der Kaufentscheid liegt beim Kunden.

14.2 Bei Geräten und Software, die IT am Rhy für den Kunden beschafft, gelten die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen des Herstellers bzw. Lieferanten. IT am Rhy unterstützt den Kunden bei der Abwicklung von Garantiefällen; der Aufwand dafür kann verrechnet werden.

14.3 Beschaffte Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von IT am Rhy bzw. werden erst nach Bezahlung ausgehändigt.

15. Beanstandungen

Beanstandungen sind innert 14 Tagen nach Abschluss der Arbeiten zu melden. Ist ein Mangel auf eine unsorgfältige Ausführung durch IT am Rhy zurückzuführen, wird er kostenlos behoben. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 16.

16. Haftung

16.1 IT am Rhy haftet unbeschränkt für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht, sowie für Personenschäden.

16.2 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist die Haftung auf den Rechnungsbetrag des betreffenden Auftrags, höchstens aber CHF 2000.- pro Schadenfall, beschränkt.

16.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrüche, Produktionsausfälle, Ansprüche Dritter sowie für Datenverlust über Ziffer 9.4 hinaus.

16.4 Für Hilfspersonen haftet IT am Rhy im gleichen Umfang wie für eigenes Verhalten; für leichte Fahrlässigkeit von Hilfspersonen ist die Haftung ausgeschlossen (Art. 101 Abs. 2 OR).

16.5 IT am Rhy haftet nicht für Schäden infolge höherer Gewalt, Stromausfällen, Störungen von Netzen und Diensten Dritter sowie infolge falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden.

17. Geräte in Obhut von IT am Rhy

17.1 Geräte und Datenträger, die sich bei IT am Rhy befinden, sind innert 30 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung abzuholen.

17.2 Danach kann eine Lagergebühr von CHF 2.- pro Tag verrechnet werden. Werden Geräte trotz schriftlicher Mahnung mit einer Frist von 30 Tagen nicht abgeholt, darf IT am Rhy sie nach den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 92 ff. OR) hinterlegen oder verwerten bzw. auf Kosten des Kunden fachgerecht entsorgen; vorhandene Daten werden dabei sicher gelöscht.

18. Vertraulichkeit und Datenschutz

IT am Rhy behandelt alle Informationen und Daten, von denen sie bei der Arbeit Kenntnis erhält, vertraulich. Diese Pflicht gilt auch nach Ende des Auftrags. Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung auf it-am-rhy.ch/datenschutz.

19. Beendigung des Auftrags

Aufträge können von beiden Parteien jederzeit beendet werden (Art. 404 OR). Bereits erbrachte Leistungen, Anfahrtskosten und bestelltes Material sind zu bezahlen.

20. Änderungen der AGB

IT am Rhy kann diese AGB jederzeit ändern. Für einen Auftrag gilt die Fassung, die bei dessen Erteilung auf der Website veröffentlicht war.

21. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem Zweck am nächsten kommt.

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Stein am Rhein. Vorbehalten bleiben zwingende Gerichtsstände, insbesondere jener am Wohnsitz von Konsumenten (Art. 32 ZPO).